Entschuldigungswesen
Was passiert, wenn ich am Unterricht nicht teilnehmen kann, mich verspäte oder krank bin?
Wir, die Lehrkräfte und die Schulleitung der Realschule am IB Bildungszentrum in Asperg verpflichten uns, im Interesse der uns anvertrauten Schüler*innen und der uns beauftragenden Eltern und Erziehungsberechtigten, dafür Sorge zu tragen, dass der Unterricht pünktlich beginnt und alle Beteiligten vollständig anwesend sind.
Daher haben wir an unserer Schule Regeln, um deren Beachtung wir gemeinsam bemüht sind und deren Nicht-Beachtung wir nicht tolerieren werden. Grundsätzlich gilt, dass für alle Fehlzeiten triftige Gründe vorliegen müssen und wir davon ausgehen, dass der Unterricht in jedem Fach pünktlich und regelmäßig besucht wird. Fehlzeiten sind die absolute Ausnahme. Sollten Fehlzeiten nicht vermieden werden können, so müssen diese immer schriftlich entschuldigt werden.
Als triftige Gründe akzeptieren wir (gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises):
- Erkrankung (Entschuldigung der Eltern - Formular hier zum Download)
- bei häufigen Fehlzeiten kann ein Attest verlangt werden
- wichtige Termine, die sich nicht außerhalb der Unterrichtszeit legen lassen
- Verspätungen von Bus und Bahn
- Familienjubiläen
- Teilnahme an religiösen Festen auf Antrag
Weiter gilt verbindlich:
- Verspätungen
Der*die Schüler*in betritt das Klassenzimmer leise und nimmt seinen Platz ein. Der*die Schüler*in ist verpflichtet, sich bei dem*r jeweiligen Fachlehrer*in zu entschuldigen und den Grund der Verspätung zu nennen. Der*die Fachlehrer*in trägt die Verspätung ins Tagebuch und in die Anwesenheitsliste ein.
Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts
Der*die Schüler*in weist den*die jeweilige*n Fachlehrer*in durch eine schriftliche Entschuldigung vor der Stunde auf sein*ihr vorzeitiges Gehen hin. Der*die Fachlehrer*in trägt die Abwesenheit in die Spalte Bemerkungen ins Tagebuch und in die Anwesenheitsliste ein.
Ist am gleichen Tag eine Klassenarbeit oder ein anderer Leistungsnachweis angesagt,
- so müssen die Schüler*innen auch die betreffende Lehrkraft über ihre Abwesenheit informieren. Danach dürfen sie die Schule verlassen. Falls ein*e Schüler*in während der Unterrichtszeit erkranken sollte, muss er*sie ggf. von befugten Personen abgeholt werden.
Versäumter Unterricht
Versäumen Schüler*innen den Unterricht, ist folgendes Verfahren zu beachten und folgende Frist unbedingt einzuhalten:
- Bei Krankheit ist eine telefonische Entschuldigung der Eltern zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr erforderlich.
- Bei unvorhergesehenen Fehlstunden bzw. einem Fehltag ist eine schriftliche und begründete Entschuldigung sofort bei Wiedererscheinen vorzulegen.
- Fehlt der*die Schüler*in mehr als einen Tag, so muss diese*r bzw. seine*ihre Erziehungsberechtigten das Fehlen spätestens am 3. Tag der Verhinderung elektronisch oder schriftlich entschuldigen. (Entschuldigungsformular der Realschule)
Unentschuldigtes Fehlen
Fehlzeiten gelten als unentschuldigt, wenn die Entschuldigungsfristen nicht eingehalten werden oder keine begründeten schriftlichen Entschuldigungen vorliegen. Untentschuldigtes Fehlen kann schulische Maßnahmen nach sich ziehen. Nicht erbrachte Leistungen werden mit der Note „ungenügend“ bewertet.
Sonstiges
- Bei häufigem Fehlen kann das Vorlegen eines ärztlichen Attestes angeordnet werden. In besonderen Fällen kann auch die Überprüfung der Schulfähigkeit veranlasst werden.
- Die Schüler*innen geben ihre Entschuldigungen direkt bei der Schulverwaltung (2.0G) oder den Klassenlehrer*innen ab! Dazu soll der Briefkasten vor dem Sekretariat benutzt werden.
- Unentschuldigte Fehlzeiten werden an unserer Schule nicht geduldet und können in besonderen Fällen zum Schulausschluss führen. Denn - nur, wer die Schule vollständig besucht, kann gute Leistungen erbringen. Wer häufig unentschuldigt fehlt, kann die Schule nicht bis zu Ende besuchen und hat weder den Anspruch auf ein Abschlusszeugnis, noch das Recht an unserer Realschule die Abschlussprüfung zu absolvieren.