Hausordnung IB Bildungszentrum Asperg
§1 Erhaltung von Einrichtung und Geräten
Mit dem Gebäude und der Einrichtung/den Geräten muss schonend umgegangen werden. Für Schäden haftet der*die Verursacher*in.
§2 Diebstahlsvorbeugung
Es ist darauf zu achten, dass keine Wertgegenstände in den Räumen des Hauses sowie in den Spinden abgelegt werden. Bei Diebstahl kann vom IB kein Schadenersatz geleistet werden.
§3 Haftung
Das Bildungszentrum haftet nicht bei Verlust durch Diebstahl, Einbruch oder in Fällen höherer Gewalt. Weiterhin wird kein Ersatz bei Beschädigung von Kleidung/privater Ausstattung gewährt.
§4 Aufenthalt in den zugewiesenen Räumlichkeiten
Den Teilnehmenden der jeweiligen Bildungsmaßnahmen ist nur der Aufenthalt in den ihnen zugewiesenen Ausbildungs-, Unterrichts- und Allgemeinräumen wie WC, Umkleideräumen, Fluren u. ä. gestattet. Andere Räume des Hauses dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht betreten oder genutzt werden.
§5 Sport, Fußballspiel
Auf dem Gelände sind Ballspiele nur mit Softbällen gestattet.
§6 Unfälle
Wenn Teilnehmer*innen das Gelände der Einrichtung während der Pausen verlassen, so geschieht dies auf eigene Gefahr. Unfälle, die auf dem direkten Weg von oder zu den Einrichtungen sowie auf dem IB Gelände geschehen, sind sofort dem Lehrpersonal oder Sekretariat zu melden.
§7 Sicherheit
Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist untersagt, es sei denn, die Räume sind speziell dafür ausgewiesen.
Spreng- und Explosionsstoffe dürfen nicht in das Haus oder auf das Grundstück gebracht werden. Die Sicherheitsvorschriften in Gefahrenbereichen sind zu beachten. Weiterhin ist den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
§8 Fluchtweg
Die Fluchtwege sind frei zu halten und dürfen auch nicht durch kurzzeitiges Lagern von Kisten, Mobiliar oder Ähnlichem verstellt sein.
§9 Schließen der Räume
Das Lehrpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räume am Ende des Unterrichtstages abgeschlossen werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind.
§10 Sauberkeit
Jede*r Teilnehmer*in ist angehalten, die Werkstatt-, Unterrichts- und Allgemein-
räume sauber zu halten und sich an den Ordnungsdiensten zu beteiligen. Mit dem Mobiliar, den Unterrichtsgeräten und anderen Gegenständen ist sorgfältig umzugehen. Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Behälter zu werfen. Generell erfolgt die Reinigung der Räumlichkeiten durch beauftragte Reinigungsbetriebe. Zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit kann die Hausleitung/Hausmeister einen Ordnungsdienst, bestehend aus Schülern*innen oder Lehrgangsteilnehmenden, mit
der Reinigung beauftragen.
§11 Lüftung der Räume
Die Räume sind regelmäßig zu lüften. Kurzes Stoßlüften ist dabei energiesparender als Dauerlüftung durch gekippte Fenster.
§12 Müll
Restmüll, Biomüll, Papier/Kartons, Glas und Müll für „Gelben Sack“ dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Abfall im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird. Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln u. ä. dürfen auf keinen Fall in Toiletten oder in Abflussbecken geworfen werden.
§13 Abstellen von Fahrzeugen
Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Ständer abzustellen. Krafträder oder Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden.
§14 Alkohol und sonstige Rauschmittel
Aus Gründen der Sicherheit ist eine Teilnahme an Unterweisung oder Unterricht bzw. ein Aufenthalt auf der Fläche des Bildungszentrums in angetrunkenem oder anderweitig berauschtem Zustand nicht erlaubt. Bei Unfällen unter der Einwirkung von Rauschmitteln übernimmt weder der IB noch die Berufsgenossenschaft die Haftung. Selbstverständlich sind das Mitführen und die Einnahme von Alkohol und anderen Drogen während der Lehrgangszeiten – auch in den Pausen – nicht gestattet.
§15 Rauchen
Das Rauchen ist in den dafür vorgesehenen Zonen gestattet, wobei Aschenbecher benutzt werden müssen. In den Klassenräumen, Werkstätten, Toiletten und Hausfluren ist das Rauchen untersagt.
§16 Gewalt
Gewalttätige Handlungen werden in unserer Einrichtung nicht geduldet! Wer mit gewalttätigen Handlungen beginnt, sich daran beteiligt oder dazu aufhetzt, muss mit Hausverweis und einer Anzeige rechnen. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist streng verboten!
§17 Lärm
Da Unterrichts- und Pausenzeiten nicht einheitlich geregelt sind, ist darauf zu achten, dass diejenigen, die Unterricht haben, nicht durch Pausenlärm gestört werden. Es ist Rücksicht auf andere im Haus und auf unsere Nachbarn außerhalb des Hauses zu nehmen. Die Teilnehmenden haben sich in den Pausen in den dafür vorgesehenen Räumen/Plätzen aufzuhalten.
§ 18 Handy/Musikgeräte
Die Benutzung von Handy und Geräten zum Abspielen von Musik ist während des Unterrichts nicht gestattet. Außerhalb des Unterrichts ist Rücksicht auf die anderen Schüler*innen zu nehmen (Lautstärke etc.)
§19 Computer/Internet
Computerspiele auf den Geräten des IB-Bildungszentrums sind generell während und nach der Unterrichts- oder Arbeitszeit verboten. Die Benutzung des Internets dient ausschließlich der Bildung; insbesondere der Abruf von jugendgefährdenden Internetseiten ist verboten.