Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistenz in der 2-jährigen verkürzten praxisintegrierten Berufsfachschule im Rahmen des „Direkteinstiegs Kita"
Sie lieben die Arbeit mit Kindern und möchten sie auf ihrem Weg begleiten?
Dann ist die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des „in der 2- jährigen verkürzten praxisintegrierten Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des „Direkteinstiegs Kita“ (BFSAiD)
Mit uns findest Du Deinen Weg!
Neue Bezeichnung ab Schuljahr 2022/2023: Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (ehemals Kinderpflege)!
Das bringen Sie mit
Sie möchten grundlegende und vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten für Tätigkeiten in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung und Erziehung von Kindern bis zu sechs Jahren erwerben?
Das neue Qualifizierungsangebot „Direkteinstieg Kita“ richtet sich an Berufstätige, Wiedereinsteiger, Arbeitslose, die sich beruflich neu orientieren möchten, sowie an Zusatzkräfte, die bereits in Kindertageseinrichtungen arbeiten und einen qualifizierten Abschluss erwerben möchten.
Der Direkteinstieg ist für Personen geeignet, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens einen Hauptschulabschluss
- einen Notendurchschnitt von 3,0 und in Deutsch mindestens 3,0
- eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung
- einen staatlich anerkannten Schulabschluss und Deutschkenntnisse mit Niveau B2
- einen Arbeitsvertrag mit einer geeigneten Kindertageseinrichtung
Ihre Unterrichtsfächer
1. Pflichtbereich (Theorie) 1. Jahr/2. Jahr
1.1 Fächer
- Religionslehre und Religionspädagogik
- Deutsch
1.2. Handlungsfelder
- Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihren entwickeln
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten IIGruppen pädagogisch begleiten
- Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
- Übergänge mitgestalten
- Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
2. Pflichtbereich (Praxis)
- Sozialpädagogisches Handeln je Unterrichtswoche zwei (TQ1+TQ3) / drei Tage (TQ2)
Das müssen Sie noch wissen
Abschluss:
staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistenz oder staatlich anerkannte Erzieher*in
Finanzierung: Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz oder Erzieher*in kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Eine Vergütung nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2 ist vorgesehen. Informationen zur Förderung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
Aufnahmevoraussetzung:
Nachweis einer Praktikumsstelle im Umkreis von 30 Kilometern.
Dauer:
2 Jahre
Schulbücher:
werden im Leihverfahren ausgegeben
Dieser Bildungsgang ist staatlich anerkannt.
Das ist genau mein Ding!
Infomaterial
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