Sofortausstattungsprogramm des Bundes – Leihverfahren für mobile Endgeräte

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Im Rahmen eines Sofortausstattungsprogramms stellt der Bund für die Schulen in Baden Württemberg 65 Millionen Euro zur Verfügung, die durch das Land nochmal auf ca. 130 Millionen Euro erhöht werden.

Wegen fehlender Endgeräte konnten einige Schülerinnen und Schüler während der Schulschließung zu Hause nicht, oder nur bedingt, am Online-Unterricht teilnehmen. Mit den Geldern können nun mobile Endgeräte finanziert werden, die an bedürftige Schüler/innen leihweise vergeben werden.

Falls Sie Zuhause kein (ausreichendes) mobiles Endgerät zur Verfügung haben können Sie einen Antrag auf eine Leihe stellen. Die Auswahl der bedürftigen Schüler/innen erfolgt unter transparent einsehbaren, von der Schule ausgewählten, Kriterien.

Ein Formular für den Antrag wird von uns zeitnah bereitgestellt.

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