Staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistent*in im Rahmen des „Direkteinstiegs Kita“ (BFSAiD)
Du liebst die Arbeit mit Kindern und möchtest sie auf ihrem Weg begleiten?
Dann ist die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des „Direkteinstiegs Kita“ genau das richtige für Sie.
Mit uns finden Sie Ihren Weg!
Das bringen Sie mit!
Sie möchten grundlegende und vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten für Tätigkeiten in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung und Erziehung von Kindern bis zu sechs Jahren erwerben?
Das neue Qualifizierungsangebot „Direkteinstieg Kita“ richtet sich an Berufstätige, Wiedereinsteiger, Arbeitslose, die sich beruflich neu orientieren möchten, sowie an Zusatzkräfte, die bereits in Kindertageseinrichtungen arbeiten und einen qualifizierten Abschluss erwerben möchten.
Der Direkteinstieg ist für Personen geeignet, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens einen Hauptschulabschluss
- einen Notendurchschnitt von 3,0 und in Deutsch
mindestens 3,0 - eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige
Berufsausbildung - einen staatlich anerkannten Schulabschluss und Deutschkenntnisse
mit Niveau B2 - einen Arbeitsvertrag mit einer geeigneten
Kindertageseinrichtung
Deine Unterrichtsfächer
1. Pflichtbereich (Theorie) 1. Jahr/2. Jahr
1.1 Fächer
1/1 Religionslehre und Religionspädagogik
1/1 Deutsch
1.2. Handlungsfelder
4/2 Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihren entwickeln
3/3 Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I
4/3 Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II
2/1 Gruppen pädagogisch begleiten
0,5/0,5 Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
0,5/0,5 Übergänge mitgestalten
3/1 Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
2. Pflichtbereich (Praxis)
Sozialpädagogisches Handeln je Unterrichtswoche zwei (TQ1+TQ3) / drei Tage (TQ2)
Das musst Du noch wissen
Finanzierung: Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz oder Erzieher*in kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Eine Vergütung nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2 ist vorgesehen. Informationen zur Förderung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
Schulbücher: werden im Leihverfahren ausgegeben
Dieser Bildungsgang ist staatlich anerkannt.