Klassenarbeit
Die Termine für die Klassenarbeiten/Leistungsnachweise werden durch den Fachlehrer oder die Fachlehrerin mitgeteilt. Bei einem Täuschungsversuch kann vom Fachlehrer oder der Fachlehrerin die schriftliche Arbeit sofort mit der Note „ungenügend“ bewertet werden.
Nachschreiben von Klassenarbeiten
Ist ein*e Schüler*in bei einer Klassenarbeit erkrankt, muss er*sie die Klassenarbeit zum regulären Nachschreibetermin nachschreiben. Dieser zentrale Nachschreibetermin ist den Schülern*innen bekannt (siehe Jahresplan) und damit verbindlich. Es ist selbstverständlich, dass versäumter Unterrichtsstoff in Eigenverantwortung der Schüler*innen selbstständig und schnellstmöglich nachgearbeitet wird.
In Ausnahmefällen kann der*die Fachlehrer*in eine Abweichung von dieser Regel - unter Angabe eines Grundes - festlegen.