Rauchverbot auf dem Schulgelände ab 1. Juni 2026
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Neues Nichtraucher-Schutzgesetz ab 1. Juni 2026
Ab dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein erweitertes Nichtraucher-Schutzgesetz. Damit sind Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten und ähnlichen Dampfprodukten auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten.
Bitte beachten Sie die neuen Regelungen ab diesem Zeitpunkt.
Weitere Informationen und Details finden Sie in der beigefügten PDF der Schulleitung.
